Beantragung des Zweitstartrechts angelaufen
06.12.2023 – thorsten eisenhofer
Das Zweitstartrecht ermöglicht es Athletinnen und Athleten, für einen Verein in einer der deutschen Triathlonligen zu starten, der nicht derselbe Verein ist, über den sie ihren DTU-Startpass beantragt haben.
Das Zweitstartrecht kann pro Saison nur einmal und nur für einen Verein beantragt werden. Der Antrag muss bis zum 30. April für die jeweils folgende Saison vollständig beantragt und genehmigt werden.
Das Zweitstartrecht kann ausschließlich online beantragt werden. Zur Beantragung des Zweitstartrechts geht es hier.